Ortsbeiräte

Der Orts­bei­rat besteht aus min­des­tens drei, höchs­tens neun Mit­glie­dern, in Orts­be­zir­ken mit mehr als 8000 Ein­woh­nern aus höchs­tens neun­zehn Mit­glie­dern. Die genaue Anzahl wird in der Haupt­sat­zung der Kom­mu­ne fest­ge­legt. Die Mit­glie­der des Orts­bei­rats sind ehren­amt­lich tätig.

Der Orts­bei­rat ist zu allen wich­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten, die den Orts­be­zirk betref­fen, zu hören, ins­be­son­de­re zum Ent­wurf des Haus­halts­plans. Er hat ein Vor­schlags­recht in allen Ange­le­gen­hei­ten, die den Orts­be­zirk ange­hen. Er hat zu den­je­ni­gen Fra­gen Stel­lung zu neh­men, die ihm von der Gemein­de­ver­tre­tung oder vom Gemein­de­vor­stand vor­ge­legt wer­den. Wei­te­re Auf­ga­ben kön­nen dem Orts­bei­rat wider­ruf­lich von der Gemein­de­ver­tre­tung über­tra­gen wer­den. Den Orts­bei­rä­ten wer­den die zur Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben nöti­gen Finanz­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt.

Auf die­sen Sei­ten ver­öf­fent­li­chen wir Wich­ti­ges aus dem Zustän­dig­keits­be­reich der Lim­bur­ger Ortsbeiräte.